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Projektliste Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Lebensmittel - Außer-Haus-Verpflegung
Projekt:
Entwicklung eines Standardkontrollprogramms mit Leitfaden nach VO (EWG) Nr. 2092/91 in Einrichtungen der Ausser-Haus-Verpflegung (AHV)
FKZ: |
Laufzeit: |
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|---|---|---|
| 03OE016 | 01-06-2003 bis 29-02-2004 |
|
Ausführende Stelle:
Ökologischer Großküchen Service
Galvanistrasse 28
60486 Frankfurt am Main
Ansprechpartner: Dr. Carola Strassner
Telefon: 069/977819-13
Email: carola.strassner@oegs.de
Kooperationspartner:
Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH
Kurzportrait:
Die EU-Verordnung Ökologischer Landbau (VO (EWG) Nr. 2092/91) regelt seit 1991 die Erzeugung, Verarbeitung und den Import von Lebensmitteln aus ökologischem Landbau. Auch in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) gewinnen Produkte des Ökologischen Landbaus zunehmend an Bedeutung. Neuesten Regelungen zufolge gelten AHV-Unternehmen als „Aufbereiter“ im Sinne des Artikel 4 Nr. 3 der EG-Öko-VO, daher müssen sie sich dem in Artikel 9 in Verbindung mit Anhang III vorgesehenen Kontrollverfahren unterziehen. Die Umsetzung der Etikettierungsanforderungen des Artikel 5, die Dokumentationsanforderungen und die Mindestkontrollanforderungen des Anhang III EG-Öko-VO stoßen in der Außer-Haus-Verpflegung auf besondere Probleme. Bisher liegen kaum Erfahrungen mit der Zertifizierung von Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung bei den zugelassenen Kontrollstellen und den Überwachungsbehörden vor. Im Rahmen dieses Projektes sollen daher die Vorgaben der EG-Öko-VO für Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung sektorspezifisch interpretiert und auf den gesetzlichen Anforderungen basierende Qualitätssicherungskonzepte und externe Kontrollkonzepte entwickelt werden. Zielgruppe des Projektes sind damit Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung, staatlich zugelassene Kontrollstellen, die Überwachungsbehörden der Länder sowie BLE und BMVEL.
Kurzfassung der Ergebnisse:
In AHV-Unternehmen findet eine „Aufbereitung“ von Öko-Zutaten im Sinne der EG-Öko-VO statt. Keine Anwendung findet die EG-Öko-VO, wenn es keinen „Käufer“ im Sinne des Artikel 2 der EG-Öko-VO gibt. Dies ist beispielsweise in den meisten Kindertagesstätten der Fall. Für die Kennzeichnung sind die Etikettierungsvorschriften des Artikels 5 (3) maßgeblich. Für die hausinterne Qualitätssicherung und die Überprüfung durch die Öko-Kontrollstellen gelten die Rechtsvorschriften des Artikel 8 Absatz 1, des Artikel 9 Absatz 7 und der „Mindestkontrollanforderungen“ des Anhang III „Allgemeine Vorschriften“ und der „Speziellen Vorschriften“, Teil B der EG-Öko-Verordnung. Kriterien zur Einordnung von AHV-Betrieben in Kategorien sind insbesondere die Organisationsform inkl. Rechtsform und Einkaufsstruktur, das Verpflegungsangebot und der Abverkauf der Mahlzeiten sowie die Käuferstruktur. Im Vergleich zu anderen Verarbeitungsunternehmen weisen Unternehmen der AHV folgende Besonderheiten auf: keine Etikettierung im üblichen Sinn sondern Kennzeichnung über Speiseplan, Speisekarte oder produktbegleitendes Werbematerial; häufig wechselndes Speisenangebot inkl. Rezepturen; mehrheitlich keine "Verarbeitungsprotokolle“ bzw. fest stehende Rezepturen; sehr unterschiedliche Angebotsformen von Bio-Produkten (von Öko-Aktion bis Öko-Festival). Es wurde ein Standardkontrollkonzept mit Verfahrensanweisung entwickelt und als offenes Word-Dokument allen Kontrollstellen zur Verfügung gestellt. Im Hinblick auf das durch die Öko-Kontrollstellen durchzuführende externe Kontrollverfahren wird vorgeschlagen, dass Inspektionen in Unternehmen der AHV grundsätzlich unangekündigt durchgeführt werden, wobei das Hauptaugenmerk auf die in der Betriebsbeschreibung festgelegten Risikopunkte liegen sollte, da dort die materielle Öko-Qualität am stärksten gefährdet wird. Die Inspektion beginnt mit der Erfassung des Zukaufs von Öko-Zutaten. Wichtig sind eine korrekte Deklaration der bezogenen Zutaten, eine richtige Kennzeichnung auf Lieferscheinen und Rechnungen und ein Nachweis über die Konformität der Lieferanten mit den Anforderungen der EG-Öko-VO. Der im Rahmen des Vorhabens erstellte Küchenleitfaden beinhaltet neben allgemeinen Grundlagen zum Ökologischen Landbau und den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung und Auslobung von Bio-Produkten eine Übersicht über die Bedingungen und den Ablauf des Kontrollverfahrens sowie praktische Beispiele.
Links zu Projektergebnissen:
Ergebnisse bei Organic eprints...
Ergebnisse bei Oekolandbau.de...
Symbolerläuterung:
Diese Projekte sind noch in Bearbeitung.
Diese Projekte sind abgeschlossen.



