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Projektliste Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Lebensmittel - Außer-Haus-Verpflegung
Projekt:
Der Einsatz von Öko-Produkten in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV): Status Quo, Hemmnisse und Erfolgsfaktoren, Entwicklungschancen und politischer Handlungsbedarf
FKZ: |
Laufzeit: |
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|---|---|---|
| 02OE196 | 01-06-2002 bis 31-12-2002 |
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Ausführende Stelle:
Ökologischer Großküchen Service
Galvanistrasse 28
60486 Frankfurt am Main
Ansprechpartner: Dr. Carola Strassner
Telefon: 069/977819-13
Email: carola.strassner@oegs.de
Kurzportrait:
Im Rahmen dieses Forschungsprojektes, das stark praxisorientiert ist, wird zunächst der Status Quo in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) ermittelt. Dies erfolgt mittels Vor-Ort-Besichtigungen und strukturierter Interviews der Entscheider. Es wird untersucht, in welcher Weise in der AHV ökologisch erzeugte Produkte eingekauft, gelagert und die daraus hergestellten Gerichte und Menüs gekennzeichnet werden. Es wird geklärt, wie die Kontrolle der Verwendung ökologisch erzeugter Produkte und deren Kennzeichnung in AHV-Betrieben erfolgt und wie bisher nicht-kontrollierte Betriebe eine zukünftige Kontrollpflicht einschätzen. Eine sich anschließende nicht öffentliche Fachtagung mit betroffenen Akteuren (Entscheider aus AHV-Betrieben, BMVEL, Öko-Anbieter, Vertreter von Kontrollstellen und der Bio-Siegel-Informationsstelle sowie weitere Experten hinsichtlich Zertifizierung) dient der Darstellung und Klärung der rechtlichen Situation in Deutschland und der EU. Angestrebt wird die Aufarbeitung der aktuellen und potentiellen rechtlichen Situation in Bezug auf die Zertifizierung von Einrichtungen der AHV nach der Verordnung (EWG) 2092/91 bzw. ÖkokennzV / ÖkokennzG. und die Formulierung konkreter Vorschläge für die Politik.
Kurzfassung der Ergebnisse:
Das Bio-Angebot in der AHV reicht von der Umstellung einzelner Produkte, über Öko-Tage, -Wochen und -Menüs bis hin zur vollständigen Umstellung. Die wenigsten AHV-Betriebe mit Bio-Verwendung sind gemäß EG-Öko-Verordnung zertifiziert. Ebenso ist den wenigsten die Kontrollpflicht bekannt. Zur Zeit der Erhebung kontrollierten lediglich sieben der insgesamt 20 befragten Kontrollstellen AHV-Betriebe. Die wenigsten verfügten über entsprechend ausgebildetes Personal und speziell für diesen Bereich verfasste Kontrollformulare. Die Kontrollstellen mit AHV-Erfahrung orientieren sich am Standardkatalog für Verarbeitungsbetriebe. Nach deren Ansicht bestehen gegenüber anderen Verarbeitungsbetrieben vier Hauptunterschiede. AHV-Betriebe arbeiten in der Regel nicht mit festen Rezepturen; die Kennzeichnung kann nicht am Produkt selbst erfolgen; es bestehen z.T. erhebliche Beschaffungsprobleme; eine häufig nicht vorhandene Dokumentation erschwert die Warenflusskontrolle. Bereits zertifizierte AHV-Betriebe nennen ähnliche Problembereiche wie die Kontrollstellen. Nach einem Rechtsgutachten müssen sich alle AHV-Betriebe dem Kontrollverfahren der EG-Öko-Verordnung unterstellen, wenn sie Bio-Produkte einsetzen und diese als solche kennzeichnen. Die Vorgaben der Verordnung dürften nicht strenger ausgelegt werden, als dies zur Erreichung der Verbraucherschutzziele notwendig ist. Deshalb seien angemessene und praktisch wirksame Kontrollkonzepte zu entwickeln. Von der neuen Situation sind verschiedene Akteure betroffen und zu Handlungen gezwungen. Es werden konkrete Maßnahmen für alle Akteursgruppen vorgeschlagen, wobei der Öffentlichkeitsarbeit eine besondere Bedeutung zukommt.
Links zu Projektergebnissen:
Ergebnisse bei Organic eprints...
Ergebnisse bei Oekolandbau.de...
Symbolerläuterung:
Diese Projekte sind noch in Bearbeitung.
Diese Projekte sind abgeschlossen.



