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Messe- und Ausstellungsförderung für den ökologischen Landbau
Richtlinie zur Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau und seiner Erzeugnisse vom 22. Oktober 2009 (Bundesanzeiger Jahrgang 61, Nr. 165 vom 3. November 2009, S. 3764)
Kurzbeschreibung:
Im Rahmen dieser Richtlinie fördert das Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) Auftritte ökologisch wirtschaftender Unternehmen sowie von Vereinen und Verbänden auf überregionalen oder internationalen Messen und Ausstellungen, sofern diese Auftritte geeignet sind, Informationen zum ökologischen Landbau und zur ökologischen Lebensmittelwirtschaft zu vermitteln. Auftritte auf Messen oder Ausstellungen, die ausschließlich auf Bioprodukte ausgerichtet sind, werden nicht gefördert.
Art und Höhe der Förderung:
Die Förderung erfolgt in Form einer De-minimis-Beihilfe. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Anmietung der Standfläche und des Messestands sowie für den Druck von Informationsmaterial zum Messeauftritt. Diese müssen den Betrag von mindestens 2.000 EUR übersteigen. Die Erbringung eines Eigenanteils in Höhe von mindestens 20 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben ist zwingende Fördervoraussetzung .Die Zuwendung wird im Rahmen von Höchstgrenzen gewährt. Nicht zuwendungsfähig sind Personalausgaben, unbare Eigenleistungen, Ausgaben für Ersatzbeschaffungen und Reparaturen und die Umsatzsteuer. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel. Gemeinschaftsstände mit mindestens drei Unternehmen bzw. Institutionen werden als besonders geeignet angesehen, den Zweck der Richtlinie zu erfüllen.
Geltungsdauer:
Das Programm ist befristet bis zum 31. Dezember 2013.
Zuwendungsempfänger:
Als Zuwendungsempfänger kommen insbesondere überregional tätige Verbände, Vereine sowie Stiftungen in Betracht, die fundierte Fachkenntnisse über die ökologische Landwirtschaft sowie über die Verarbeitung oder Vermarktung der aus dem Ökolandbau stammenden Erzeugnisse und Erfahrung bei der Durchführung vergleichbarer Projekte nachweisen können. Der Zuwendungsempfänger muss über eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen.
Antragsverfahren
Anträge (Antragsformular - siehe unten) sind bis spätestens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn einzureichen. Innerhalb von zwei Monaten nach dem letzten Messe- oder Ausstellungstag ist der Verwendungsnachweis bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.
Das Antragsformular ist zu richten an die Bewilligungsbehörde:
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 512
Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen
nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN)
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Kontakt bei Fragen:
Telefon: 02 28 / 68 45 32 80
Telefax: 02 28 / 68 45 29 07
E-Mail-Symbol boeln@ble.de
Downloads:
Bitte beachten: Die Richtlinie wurde überarbeitet! Hier finden Sie die neue Richtlinie, gültig von 03.11.2009 bis 31.12.2013:
Richtlinie über die Förderung von Messe- und Ausstellungsbeiträgen zum ökologischen Landbau und zu seinen Erzeugnissen (PDF-Dokument, 1.1 MB)
Richtlinie mit markierten Änderungen (PDF-Dokument, 42 KB)
Antragsformular als pdf-Datei (PDF-Dokument, 113 KB)
Antragsformular als Word-Datei (Word-Dokument, 243 KB)
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