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Informations- und Absatzförderung

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern über den ökologischen Landbau und dessen Erzeugnisse sowie zur Förderung damit verbundener Absatzförderungsmaßnahmen

Verlängerung  der Richtlinie "Information und Absatzförderung"

Die 'Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern über ökologischen Landbau und dessen Erzeugnisse sowie zur Förderung damit verbundener Absatzförderungsmaßnahmen' vom 5. Februar 2010 unterstützt jetzt Aktionen bis 2013.

Eine Finanzierungsbeteiligung an guten Ideen zur Informationsvermittlung rund um den ökologischen Landbau und damit verbundener Absatzförderung für Bioprodukte bietet seit 2005 das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) mit der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern über ökologischen Landbau und dessen Erzeugnisse sowie zur Förderung damit verbundener Absatzförderungsmaßnahmen (RIA). Über 40 Kampagnen, Ausstellungen und Großveranstaltungen mit der Zielgruppe Verbraucherinnen und Verbraucher wurden seitdem bezuschusst.

Seit 1. März 2010 ist nun eine überarbeitete Fassung der Richtlinie gültig (Bundesanzeiger Ausgabe Nr. 165 vom 19. Februar 2010, Seite 682). Gleichzeitig tritt die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern über ökologischen Landbau und dessen Erzeugnisse sowie zur Förderung damit verbundener Absatzförderungsmaßnahmen vom 30. Dezember 2007 (BAnz. 2008, S. 151) außer Kraft. Während diese Fassung der Richtlinie eine Beendigung der Projekte bis zum 30.09.2010 vorsah, ist jetzt eine Laufzeit bis Ende 2013 möglich. Projektanträge können ab sofort und bis spätestens 30.06.2013 eingereicht werden. Inhaltlich und im Ablauf des Bewilligungsverfahrens haben sich keine Änderungen ergeben.

 

Gemäß Nr 4.4 der oben genannten Richtlinie legt die Bewilligungsbehörde für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Themenschwerpunkte für die nach dieser Richtlinie förderbaren Maßnahmen fest, um einen zielgerichteten Mitteleinsatz zu gewährleisten. Die Schwerpunkte sind: 

  • innovative Informationsmaßnahmen zur Erreichung insbesondere der Zielgruppen: Kinder, Familien und Senioren
  • generische Informationskampagnen am Point of Interest unter der besonderen Berücksichtigung
    * der landwirtschaftlichen Erzeugung wie z.B. der Bio-Bienenhaltung und
    * der Produkteigenschaften und der Besonderheiten der Wertschöpfungskette im Ökolandbau (u.a. in Bezug auf Herstellungsprozesse, Qualität der Produkte, regionale Kooperationen, Kontrollsystem) oder
    * der Gemeinschaftsverpflegung und Gastronomie.
  • Projekte, die in starkem Maße ein Ergebnis der Zusammenarbeit verschiedener Marktbeteiligter (verbands- und unternehmensübergreifend) entlang der Wertschöpfungskette sind.

Kontakt:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Geschäftsstelle Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft

Ansprechpartner:

Anke Brückmann, Corinna Dahmen, Dr. Burkhard Kape
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Telefon: 02 28  - 99 68 45 - 32 80
E-Mail: E-Mail-Symbol boeln@ble.de

Download:

Bitte beachten: Die Richtlinie wurde verlängert! Hier finden Sie die aktuelle Richtlinie, gültig von 01.03.2010 bis 31.12.2013

(Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Download und die Infos zur Barrierefreiheit.)